Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Zoologische Garten der Landeshauptstadt Saarbrücken bemüht sich, seine Internetseite barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.schimpansenland.de und ihre Unterkapitel. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 30.06.2021 erstellt bzw. überarbeitet.
Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde im Rahmen der technischen Umsetzung durch die one4vision GmbH durchgeführt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Dieser Webauftritt ist in Weiten Teilen barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 sind aus technischer Sicht  größtenteils erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Barriere: Leichte Sprache
Beschreibung: Informationen stehen nicht in leichter Sprache zur Verfügung
Maßnahmen: Die Erstellung der Informationen in leichter Sprache befindet sich in Arbeit.
Zeitplan: Umsetzung 2021/22.

Ihr/e Ansprechpartner/In:

Katrin Kühn
Behindertenbeauftragte

Amt für Gesundheit, Prävention und Soziales
Telefon: +49 681 905 3203
E-Mail:

Feedback und Kontakt

Wenn Sie Kontakt zum Zoologischen Garten der Landeshauptstadt Saarbrücken aufnehmen möchten, finden Sie in unserem Kontaktformular Platz für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit. Insbesondere können Sie uns Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Zoologischer Garten der Landeshauptstadt Saarbrücken
Graf-Stauffenberg-Straße
66121 Saarbrücken
Tel. +49 681 9053600
Fax +49 681 9053638
E-Mail

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kann ein Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.